Floß Wiedenverbindung Wiedenverbindung Bremse

Das Neckarfloß

Ein Neckarfloß besteht aus:

Länge / Breite

Klagen wegen des "übermäßigen Zusammenjochens der Flöße" führen immer wieder zu Erlassen und Bestimmungen.

Vertrag von 1740
Länge: "mit Ausschluss des Vorblezes mehr nicht als 930 Schuhe", d.h. ca. 266m
Breite: 9 Schuhe, d.h. ca. 2,60m
Erlass von 1854
Länge maximal: 1000 Fuß = 286m
Floßordnung von 1877
Länge: bis 344m
Breite: höchstens 3,70m

Mit dem Ausbau des Wasserwegs im 19. Jh. nehmen auch die Ausmaße des Floßes zu.
In der Literatur findet man sehr unterschiedliche Angaben hinsichtlich der üblichen Länge, Breite und Zahl der Gestöre der Flöße. Das hängt damit zusammen, dass man von Flößen unterschiedlicher Herkunft ausgehen muss. Ein Floß, das den schmalen Heimbach und die Glatt zu passieren hatte, besaß andere Maße als ein Floß, das in Horb eingebunden wurde und eine breitere Strecke mit weniger Biegungen vor sich hatte. Dabei spielte auch der Wasserstand der Floß-Straße eine wichtige Rolle.
Auf der einen Seite stand das wirtschaftliche Interesse, das möglichst breite und lange Flöße mit möglichst wenig Personal auf die Reise schicken wollte. Auf der anderen Seite spielten natürlich die Manövrierfähigkeit des Floßes, die Breite der Durchlässe an den Wehren und Brücken und die Sorgen der Anlieger um das Ufergelände eine wesentliche Rolle.